Bedingungen und Konditionen

Rent Nordic. ehf
Flugvellir 22 – 230 Reykjanesbær
Telefon: +354 567 3000
Rent@Rent.is

ALTERSVORAUSSETZUNG UND FÜHRERSCHEIN:
Ein gültiger Führerschein muss seit mindestens 12 Monaten vorhanden sein und bei Mietbeginn vorgelegt werden. Der Mieter muss 18 Jahre alt sein, um ein Fahrzeug zu mieten. Kunden unter 20 Jahren müssen jedoch bei der Anmietung eines Fahrzeugs eine Premium- oder Platinum Zero-Versicherung abschließen.

Jeder Fahrer muss einen gültigen Führerschein vorlegen. Wenn der Führerschein in nicht-lateinischen Schriftzeichen ausgestellt ist, müssen sie außerdem eine gültige internationale Fahrerlaubnis oder eine beglaubigte Übersetzung vorlegen.

AUFDRUCK AUF DER KREDITKARTE:
Für alle Anmietungen gelten die zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Mietvertragsbedingungen. Bei allen Anmietungen wird aus Sicherheitsgründen ein Kreditkartenabdruck genommen, auch wenn ein Gutschein die Kosten für die Anmietung abdeckt. Dieser Kreditkartenabdruck kann zur Zahlung aller zusätzlichen Kosten, wie z. B. einer zusätzlichen Versicherung, Parkgebühren, Schäden oder anderer Kosten, die durch die Nutzung des Mietwagens durch den Mieter entstehen, verwendet werden.

Die Kreditkarte muss einem Fahrer oder einem Passagier gehören, wobei der Besitzer anwesend sein muss. Prepaid-Kredit-/Debitkarten sind bei diesem Schritt nicht ausgenommen.

EINZAHLUNG:
Größere Wohnmobile ab 4 Personen erfordern eine Kaution. Bei der Abholung muss der Fahrer oder Fahrgast eine rückzahlbare Kaution von 350.000ISK auf seiner Kreditkarte hinterlegen. Bargeld, Prepaid-Kreditkarten, Debitkarten und elektronische Zahlungen (z.B. Apple pay/android pay) werden für die Kaution nicht akzeptiert.

Es wird eine physische Karte benötigt.

Mastercard Kredit Visa Kredit

Eine Kaution und eine Kreditkarte sind nicht erforderlich, wenn der Mieter ein Versicherungspaket erwirbt, entweder das Premium-Paket oder das Platinum-Paket.

AUTO-TYPEN:
Wir behalten uns das Recht vor, Fahrzeuge zu ersetzen, wenn der reservierte Fahrzeugtyp nicht verfügbar ist, entweder durch ein ähnliches Fahrzeug oder eine höhere Klasse.

CROSSCAMP FLEX:
Der Crosscamper flex ist ein 2WD-Fahrzeug, das auf bestimmten “F”-Straßen fahren darf. Straßen Nr. 35 (Kjölur), Nr. 550 (Kaldidalur) und Nr. 208 Richtung Landmannalaugar (nur bis zum Fluss vor dem Campingplatz).

Das Fahrzeug darf keine Flüsse überqueren.

Eine Strafgebühr von 100.000 ISK wird erhoben, wenn das Auto auf nicht genehmigten Straßen gefahren wird.

KRAFTSTOFFTANK:
Der Mietwagen sollte mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden, wie zu Beginn angegeben. Wenn das Auto mit weniger Kraftstoff zurückgegeben wird, berechnen wir die Kosten für den fehlenden Kraftstoff, plus eine Servicegebühr von 5.000ISK.

TAX:
Die lokale Mehrwertsteuer (24%) ist in allen Preisen enthalten.

STRASSENSTEUER:

Bitte beachten Sie, dass die isländische Regierung in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 101 vom 27. Dezember eine Straßenbenutzungsgebühr mit Wirkung vom 1. Januar 2024 eingeführt hat.

Diese Gebühr gilt für Elektroautos, Wasserstoffautos und Plug-in-Hybridautos und beträgt 6 ISK (0,04 €/$) pro Kilometer für Elektroautos und 2 ISK (0,01 €/$ ) pro Kilometer für Plug-in-Hybride.

Um den Prozess für unsere Kunden zu vereinfachen und Transparenz und Bequemlichkeit zu gewährleisten, zieht die Go Iceland Autovermietung die Straßensteuer zu Beginn der Mietdauer ein.

Der Betrag beläuft sich auf 500 ISK pro Tag und basiert auf der von unseren Mietern in den Jahren 2022 und 2023 durchschnittlich zurückgelegten Strecke.

Wir bedanken uns für das Verständnis und die Zusammenarbeit.

HAUPTANTRIEB:
Die Person, die das Fahrzeug bucht, wird automatisch als Hauptfahrer eingetragen. Jeder andere Fahrer kann als Zusatzfahrer hinzugefügt werden. Jeder Wunsch, den Hauptfahrer zu wechseln, muss mindestens 48 Stunden vor der Abholung per E-Mail erfolgen.

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN:
Wenn eine Reservierung 24 Stunden vor der Abholzeit storniert wird, erfolgt eine vollständige Rückerstattung.

Bei Nichterscheinen oder Stornierung in letzter Minute berechnen wir den vollen Mietbetrag.

Rent.is ist berechtigt, eine Reservierung zu stornieren, wenn das Fahrzeug in der reservierten Klasse oder höher vom Vormieter beschädigt/unvermietbar ist oder aufgrund einer Verzögerung in der Produktion.

GEBÜHR FÜR DIE ABHOLUNG DES FAHRZEUGS NACH EINEM SCHADEN:
350 ISK pro KM.

VERSICHERUNG
Die Haftung gegenüber Dritten entspricht dem jeweils nach isländischem Recht vorgeschriebenen Betrag. Dies gilt auch für die Höhe der individuellen Fahrerhaftung.

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist im Mietpreis enthalten.

Kollisionskasko (CDW ) – inbegriffen
CDW Eigenrisiko beträgt 350.000 ISK

Die Haftpflichtversicherung muss dem Betrag entsprechen, der nach isländischem Recht zu diesem Zeitpunkt vorgeschrieben ist. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Schäden am Fahrzeug. Normalerweise kann sich der Mieter durch den Kauf von CDW gegen die Auszahlung der Fahrerhaftung versichern.

Schäden, die nicht in der CDW enthalten sind;

Vom Winde verwehte Türen, Schäden, die durch das Befahren von Flüssen oder anderen Gewässern verursacht wurden, Schäden am Unterboden und am Fahrgestell (z.B. durch Unterfahren oder Steinschlag), Schäden, die durch das Aufblasen von Sand oder anderem Erdmaterial verursacht wurden, grobe Fahrlässigkeit, Fahren in betrunkenem Zustand, Abschleppen oder Hilfeleistung.

Premium-Versicherungspaket (PIP) – optional

Selbstbeteiligung im Falle eines Körperschadens 50.000ISK

Eigenrisiko bei Schäden durch Sand und Asche 90.000ISK

Paket mit (CDW- SCDW – TP – GP- SAAP) für 3.900 ISK pro Tag.

Schäden, die nicht in der PIP eingeschlossen sind: Reifenschutz, vom Winde verwehte Türen, Schäden, die durch das Befahren von Flüssen oder anderen Gewässern verursacht werden, Schäden am Unterboden und am Fahrgestell (z. B. durch Unterfahren oder Steinschlag), grobe Fahrlässigkeit, Fahren in betrunkenem Zustand, Abschleppen oder Hilfeleistung.

Platinum Plus Versicherungspaket (PZP) – EMPFOHLEN
Eigenrisiko im Schadensfall 0 ISK

Versicherung, einschließlich aller Versicherungen, und Senkung der Haftpflicht.

Enthaltene Extras: WIFI-Hotspot, 3x Extra Fahrer und kostenlose Kindersitze.

Schäden, die nicht in der PZP enthalten sind: Schäden, die durch das Befahren von Flüssen oder anderen Gewässern verursacht werden, Schäden am Unterboden und am Fahrgestell (z.B. durch Unterfahren oder Steinschlag), grobe Fahrlässigkeit, Fahren in angetrunkenem Zustand, Abschleppen oder Hilfeleistung.

Die Kosten für Schäden werden auf der Grundlage des marktüblichen Preises für eine Qualitätsreparatur mit der Software CABAS berechnet, die von Versicherungsgesellschaften weltweit anerkannt wird. Es ist nicht wirtschaftlich, jeden Kratzer und jede Delle auszubessern, und deshalb basieren wir einen Teil unserer Kosten auf dem Wertverlust des Autos, wenn es mit dem Schaden verkauft würde.

FOLGENDE SCHÄDEN WERDEN VON KEINER VERSICHERUNG GEDECKT

  • Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Fahren unter Alkoholeinfluss verursacht wurden.
  • Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs.
  • Schäden, die durch das Befahren von Flüssen oder anderen Wasserläufen entstehen.
  • Schäden, die durch Off-Road-Fahrten verursacht werden.
  • Schäden, die im Inneren des Fahrzeugs entstanden sind.
  • Schäden, die durch Sand- und Aschestürme verursacht werden (gilt nur, wenn der Mieter sich nicht für eine SAAP-, PIP- oder PZP-Versicherung entschieden hat ).
  • Beschädigung von Zubehör wie GPS, WIFI-Hotspot, Schlüssel, Dachbox oder Dachzelt.

DIE FOLGENDEN KOSTEN WERDEN VON KEINER VERSICHERUNG ÜBERNOMMEN

  • Pannenhilfe oder Abschleppen aufgrund von Fehlverhalten oder Fehlern des Mieters, z. B. wenn er im Schnee, Sand, Wasser oder Fluss stecken bleibt.
  • Pannenhilfe oder Abschleppen aufgrund einer Panne oder eines Schadens, für den der Mieter verantwortlich ist.
  • Gebühren für das Einfüllen von falschem Kraftstoff in das Fahrzeug.
  • Kosten für den Verlust von Zubehör wie GPS, WIFI-Hotspot, Schlüssel, Dachbox oder Dachzelt.
  • Nebenkosten und Bearbeitungsgebühren im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter, z. B. Bußgelder für Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bußgelder, Tunnelgebühren oder Rückgabe des Fahrzeugs mit weniger Kraftstoff.

Servicegebühr
Zu allen Bußgeldern oder Gebühren, die auf die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter zurückzuführen sind, wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5.000ISK erhoben.

Wir berechnen dem Mieter die Geldstrafe mit der zusätzlichen Servicegebühr.

Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
Werden Spuren des Rauchens gefunden, wird dem Mieter eine Reinigungsgebühr von 45.000ISK in Rechnung gestellt.

Notfallhilfe.
Anruf 112

Nummer des Pannendienstes:

Rund um die Uhr verfügbar +354 844-3030

MIETVERTRAG - BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Verpflichtungen des Vermieters:

  1. Der Mieter ist mit den Bestimmungen dieses Mietvertrages einverstanden und hat eine Kopie davon erhalten.
  2. Der Mieter/Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor der Anmietung des Fahrzeugs im Besitz eines gültigen Führerscheins sein und diesen vor Unterzeichnung des Vertrags vorlegen. Der Mieter/Fahrer muss sich beim Fahren an die isländischen Gesetze und Vorschriften halten. 
  3. Der Mieter gibt das Fahrzeug zurück (an dem im Mietvertrag angegebenen Rückgabeort oder zahlt den Transport zum Rückgabeort in voller Höhe)
    1. Und alle Zubehörteile (einschließlich Reifen und Werkzeug) in dem Zustand, in dem sie empfangen wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch.
    2. Ausreichend sauber, nicht übermäßig verschmutzt. Für die Rückgabe eines übermäßig verschmutzten Fahrzeugs wird eine Reinigungsgebühr von 45.000ISK erhoben.
    3. Zu dem in diesem Mietvertrag festgelegten Datum, sofern später nichts anderes vereinbart wird.
    4. In den Räumlichkeiten des Vermieters, sofern nicht anders vereinbart.
    5. Der Kraftstofftank befindet sich auf demselben Niveau wie bei der Abholung. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass fehlender Kraftstoff zusätzlich zu einer Servicegebühr in Rechnung gestellt wird.
  4. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem in diesem Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurück oder erklärt er nicht seine Absicht, den Mietvertrag zu verlängern, sind der Vermieter oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Die Verlängerung des Mietverhältnisses ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Gibt der Mieter das Fahrzeug 1 Stunde oder später nach Ablauf der Mietzeit zurück, ist der Vermieter berechtigt, bis zu 24 Stunden Miete gemäß den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen.
  5. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und zu fahren. Nur die auf der ersten Seite dieses Vertrages als Fahrer genannten Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der Mieter haftet für Schäden, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergeben und für die keine Entschädigung durch die Versicherung des Fahrzeugs gezahlt wird. Dazu gehören Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen der Fahrzeuginsassen, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
    1. Fahren abseits der Straße,
    2. Fahren über Flüsse oder andere Wasserläufe,
    3. Vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit,
    4. Konsum von Rauschmitteln durch den Fahrer,
    5. Fahrzeugnutzung, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Mietvertrags verstößt.
    6. Starker Wind.
    7. Fahren von Fahrzeugen ohne Allradantrieb (4×4) auf Straßen, die in den offiziellen Karten mit F gekennzeichnet sind.
    8. Fahren auf gesperrten Straßen, wie von der isländischen Straßenverwaltung veröffentlicht.
  6. Im Falle eines Zusammenstoßes oder Unfalls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden sowie den Vermieter zu benachrichtigen, und der Mieter darf den Ort des Geschehens nicht vor Eintreffen der Polizei verlassen. Der Vermieter ist verpflichtet, alle Schäden am Fahrzeug zu melden, unabhängig davon, ob dem Mietfahrzeug eine Vollkaskoversicherung (CDW oder SCDW) zugeordnet ist.
  7. Die Anzahl der Kilometer (km), die das Fahrzeug während der Laufzeit des Leasingvertrags gefahren wird, wird durch Ablesen eines normalen Kilometerzählers ermittelt, der vom Hersteller mit dem Fahrzeug geliefert wird. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter so schnell wie möglich zu benachrichtigen, wenn der Kilometerzähler während der Laufzeit des Mietvertrags defekt ist oder nicht mehr funktioniert.
  8. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter auf Verlangen die Miete zu zahlen:
    1. Eine Kaution in Höhe der geschätzten Kosten für die Anmietung des Fahrzeugs,
    2. Alle Kosten, die dem Vermieter entstehen, wenn er das Fahrzeug zu seinem Standort zurückbringen muss, wenn es irgendwo unbeaufsichtigt abgestellt wurde, ohne Rücksicht auf den Zustand des Fahrzeugs, der Straßen oder des Wetters.
    3. Allgemeine Kosten für das Abschleppen, die durch Missbrauch oder Fehler des Mieters entstehen.
    4. Die Kosten für notwendige Hilfeleistungen aufgrund einer Panne oder eines Schadens, die vom Mieter verursacht wurden.
    5. Kosten für etwaige Bußgelder oder Gebühren, die sich aus der Anmietung durch den Mieter ergeben. Der Vermieter erhebt eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5.000ISK für jede offizielle Anfrage, die das Unternehmen beantworten muss. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass diese Gebühr und das Bußgeld von der vom Mieter angegebenen Kreditkarte abgebucht werden können.
  9. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder dessen Zubehör vorzunehmen oder das Fahrzeug als Sicherheit zu hinterlegen.
  10. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Personenbeförderung zu nutzen, es an andere zu verleihen oder unterzuvermieten.
  11. Der Mieter/Fahrer oder die Mitfahrer dürfen im Fahrzeug nicht rauchen. Bei Nachweis wird eine Bereinigungsgebühr von mindestens 45.000 ISK fällig. 

 

Verpflichtungen des Mieters:

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass es den an es gestellten Anforderungen entspricht.
  2. Wenn das Fahrzeug durch normalen Verschleiß oder aus anderen Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, defekt ist, muss der Vermieter dem Mieter so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung stellen oder eine Reparatur veranlassen. Im Falle einer solchen Störung zahlt der Vermieter keinerlei Entschädigung, weder für die Unterkunft noch aus anderen Gründen. 
  3. Der Vermieter informiert den Mieter über den Inhalt dieses Vertrags, insbesondere über die Verpflichtungen, die der Mieter mit seiner Unterschrift übernimmt.
  4. Der Vermieter muss einen ausländischen Mieter über die isländischen Verkehrsregeln, Verkehrsschilder und das Verbot des Fahrens abseits der Straße informieren. Der Vermieter muss insbesondere auf die Gefahren hinweisen, die von Tieren auf den Straßen ausgehen.
  5. Wenn der Vermieter die Nutzung des Fahrzeugs in Bezug auf die Ausstattung und/oder den Straßenzustand einschränken möchte, muss dies bei der Unterzeichnung des Mietvertrags schriftlich erfolgen.
  6. Der Vermieter verpflichtet sich, eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Geschäftsbetrieb zu unterhalten.
  7. Der Vermieter kann nicht für Gegenstände verantwortlich gemacht werden, die nach der Rückgabe im Mietfahrzeug zurückgelassen werden.

Versicherung:

  1. In der Mietsumme/Mietgebühr ist die obligatorische Fahrzeugversicherung enthalten, einschließlich Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Fahrer und den Eigentümer.
  2. Die Haftpflichtversicherung besteht aus dem jeweils nach isländischem Recht vorgeschriebenen Betrag.
  3. Der Mieter kann eine separate Unfallversicherung (All-Risks) abschließen. In dieser Police wird die Höhe der Selbstbeteiligung in jedem Schadensfall angegeben.
  4. Die CDW und SCDW bieten keine Deckung für die folgenden Punkte: / bietet keine herabgesetzte Haftpflicht für die folgenden Punkte:?
    1. Schäden, die durch den Wind verursacht werden, der die Türen aufweht.
    2. Schäden an den Reifen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wechsel oder der Reparatur des Reifens.
    3. Schäden, die durch Tiere verursacht werden.
    4. Schäden, die dadurch entstehen, dass Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder andere Arten von Erdmaterial auf das Fahrzeug geweht werden.
    5. Schäden am Fahrzeug, die durch Stehen, Sitzen, Aufsteigen oder Klettern auf das Fahrzeug oder durch Handlungen, die nicht unter den normalen Gebrauch fallen, verursacht werden.
    6. In anderen Fällen wird auf die allgemeinen Bedingungen für die CDW- und SCDW-Versicherung und auf Klausel (6) der Versicherungspolice verwiesen (die besagt, was in keinem Fall durch eine Versicherung abgedeckt ist).
  5. Der Mieter kann einen speziellen Schotterschutz (GP) und einen Diebstahlschutz (TP) erwerben. Sand- und Ascheschutz (SAAP), Diebstahlschutz (TP), Premium-Paket, Platinum Plus+ Paket.
  6. Die folgenden Dinge werden von keiner Versicherung übernommen:
    1. Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, einschließlich Schäden, die durch das Fahren auf unebenen Straßen am Getriebe, am Antrieb und an anderen Teilen, die sich im oder am Fahrgestell befinden, verursacht werden; Schäden am Fahrgestell, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug auf unebenen Straßen an der Unterseite kratzt, weil Straßenhobel Dellen hinterlassen haben; Steine, die sich in der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen der Straße befinden. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch hochgeschleuderte Steine entstehen, die während der Fahrt auf den Unterboden des Fahrzeugs treffen.
    2. Wasserschäden, die beim oder nach dem Durchfahren von Flüssen oder anderen Gewässern entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden an der elektrischen Anlage, dem Zubehör oder dem Motor des Fahrzeugs. 
    3. Schäden an der Kupplung oder andere mechanische Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Fahrzeugs durch den Mieter entstanden sind.
    4. Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, einschließlich eingebrannter Löcher in Sitzen, Teppichen oder Fußmatten,
    5. Jede Hilfeleistung oder jedes Abschleppen aufgrund von
      Fahrlässigkeit, Fehler oder Missbrauch des Mieters
      des Fahrzeugs. Abschleppgebühr 350ISK pro km nach Schäden,
    6. Vorsätzliche Beschädigung oder Beschädigung durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers.
    7. Schäden, die durch einen nicht registrierten Fahrer verursacht werden.
    8. Schäden, die durch das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln verursacht werden, oder die auf andere Weise nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen.
    9. Schäden durch Renn- oder Testfahrten.
    10. Schäden durch Krieg, Revolution, innere Unruhen, Aufruhr.
    11. Schäden, die nur Räder, Reifen, Aufhängung, Batterien, Glas/Fenster, Funkgeräte oder Diebstahl von Teilen des Fahrzeugs betreffen und Schäden, die sich daraus ergeben.
    12. Schäden, die sich aus dem Befahren von Fahrverboten ergeben, wie z. B. Wege, Pfade, Schnee- und Eisflächen, unüberbrückte Flüsse oder Bäche. Strände, Orte, die nur bei Ebbe zugänglich sind, oder andere weglose Gebiete.
    13. Wird das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert, wird für Schäden, die durch Gischt/Seewasser verursacht werden, kein Ersatz geleistet.
    14. Beschädigung oder Verlust von Zubehör wie Autoschlüssel, WIFI-Hotspot, GPS-Gerät, Küchenutensilien, Schlafsäcke, Stühle, Tische, Dachbox oder Dachzelt.
    15. Schäden, die durch die Zugabe von falschem Kraftstoff verursacht werden.
  7. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Schäden, die nicht durch die Versicherung des Fahrzeugs gedeckt sind, in seiner Verantwortung liegen und über die angegebene Kreditkarte abgerechnet werden können.

Allgemeine Bestimmungen:

  1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem vorliegenden Mietvertrag, die Bedingungen und das vorgegebene Inspektionsformular und dass sich das Fahrzeug und sein Zubehör in einem guten Zustand befinden.
  2. Dieser Mietvertrag ist während der Dauer des Mietverhältnisses stets im Fahrzeug mitzuführen.
  3. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
  4. Vorzeitige Rückgaben sind nicht erstattungsfähig.
  5. Indem der Mieter dem Vermieter seine Kreditkartendaten mitteilt, stimmt er mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag zu, dass der Vermieter berechtigt ist, die Karte mit dem Mietpreis und allen anderen Gebühren, Abgaben oder Bußgeldern zu belasten, die sich aus dieser Anmietung ergeben können.
  6. Für Vereinbarungen, die auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen getroffen werden, gilt isländisches Recht. Dies gilt auch für eventuelle Schadenersatzansprüche. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag ist der Gerichtsstand des Vermieters maßgebend.
  7. Es wird darauf hingewiesen, dass Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags dem aktiven Schlichtungsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Verbands der Reisebranche vorgelegt werden können.

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